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Kirchenverwaltungen

Je Pfarrei gibt es eine Kirchenverwaltung. Der Pfarrer ist der Vorstand. Die Kirchenverwaltung wird alle 6 Jahre gewählt und bestimmt einen Kirchenpfleger. Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben. Bereitet die Erstellung der Haushaltspläne wie der Jahresrechnungen vor und achtet darauf, dass alle Einkünfte rechtzeitig und vollständig erhoben, sowie die Ausgaben nur soweit geleistet werden, als sie zu wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind.
Die Kirchenverwaltung hat nach Maßgabe der kirchlichen und staatlichen Vorschriften die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die
Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der Kirchenstiftung sonst
zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen, beispielsweise:

  • Die Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der zum Seelsorgebezirk gehörenden Kirchen, dem Pfarrer der Kirchengemeinde dienenden Gebäude und Diensträume.
  • Der Aufwand für eine würdige Feier der Gottesdienste.
  • Die Beschaffung der Inneneinrichtung für die Bereitstellung des Gottesdienstes und der Seelsorge, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Pfarrbriefe usw.
  • Die Bestreitung des sonstigen Verwaltungsaufwandes einschließlich des Sachbedarfs, sowohl für die pfarramtliche Geschäftsführung, wie für den Pfarrgemeinderat.

Kontakt

Pfarreiengemeinschaft Pöttmes

Kirchplatz 2
86554 Pöttmes

Telefon: 08253/203