Kirchenverwaltungswahl am 23. und 24. November 2024
Die Mitglieder der Kirchenverwaltungen
werden für die Amtszeit vom 1. Januar 2025
bis 31. Dezember 2030 gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben und mindestens 18 Jahre alt sind.
Kirchenverwaltungswahl am 23. und 24. November 2024
Die Mitglieder der Kirchenverwaltungen
werden für die Amtszeit vom 1. Januar 2025
bis 31. Dezember 2030 gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben und mindestens 18 Jahre alt sind.